Offenlage – Auslegung des Bebauungsplanes „Am Sponheimer Weg“ – Waldböckelheim

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Am Sponheimer Weg“ der Gemeinde Waldböckelheim gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waldböckelheim

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Sponheimer Weg“ der Gemeinde Waldböckelheim fand in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 21.04.2016 statt. Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Plan geändert, so dass er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen ist und die Stellungnahmen erneut einzuholen sind.
Wesentliche Änderungsaspekte waren die Berücksichtigung der aktualisierten Straßenplanung, Änderungen im Bereich der Abgrenzung bzw. der inhaltlichen Differenzierung des Sonstigen Sondergebiets und dessen Zweckbestimmung, Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange und Übernahme des aktualisierten Katasters.
Der Gemeinderat Waldböckelheim hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 den geänderten Planentwurf gebilligt und die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1.600 m² und eines Nahversorgers mit 1.200 m² Verkaufsfläche zu ermöglichen. Daneben sollen Flächen für gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Waldböckelheim wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom

10. Juli 2017 bis 24. Juli 2017

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 221, während der Dienststunden

montags und dienstagsvon 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
mittwochsvon 7:00 bis 18.00 Uhr,
donnerstagsvon 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitagsvon 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zur Planung können während der o.a. Auslegungszeit schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Der Planentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen nebst Begründung, Fachbeitrag Naturschutz, Immissionsgutachten, Zielabweichungsbescheid und wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen werden zudem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter vg-ruedesheim.de/vg_ruedesheim/Bauleitplanung/ und auf der Internetseite der Ortsgemeinde Waldböckelheim zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Sponheimer Weg“ besteht aus den Teilgeltungsbereichen 1, 2, 3, 4 und 5 wobei die Teilbereiche 2 bis 5 lediglich der Kompensation der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dienen. Das eigentliche Plangebiet (Teilgeltungsbereich 1) liegt am nördlichen Ortsrand der Ortslage Waldböckelheim in unmittelbarer Nähe zur B41.
Die Lage der Teilgeltungsbereiche ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst ganz oder teilweise (tlw.) die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Flurstücke im Teilgeltungsbereich 1

Flur 13
  • 5/1
  • 10/1
  • 16/3
  • 16/5
  • 18/5
  • 18/7
Flur 45
  • 160/3
  • 190/1
Flur 46
  • 95/2
  • 104/3
  • 104/4
  • 104/18 tlw.
  • 104/19
  • 104/20
  • 104/22
  • 104/23
  • 113/2
  • 113/4
  • 113/5
  • 114/4
  • 114/7
  • 114/8
  • 115/9
  • 115/10
  • 115/6
  • 152/4
  • 152/6
  • 195/5
  • 195/11
  • 195/12

Flurstücke im Teilgeltungsbereich 2

Flur 5
  • 14
  • 15/1

Flurstücke im Teilgeltungsbereich 3

Flur 9
  • 55/1 tlw.

Flurstücke im Teilgeltungsbereich 4

Flur 10
  • 134/1

Flurstücke im Teilgeltungsbereich 5

Flur 10
  • 146/1

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

  • Umweltbericht (Büro BBP, Kaiserslautern, 26.06.2016) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans
  • Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan (Büro BBP, Kaiserslautern, 26.06.2016)
  • Arten- und gebietsschutzrechtliche Beurteilungen:
    • „Gemeinde Waldböckelheim, Bebauungsplan „Im Baumwinkel, In der Spitzwies, Am Sponheimer Weg“ – Arten- und Gebietsschutzrechtliche Beurteilung“ (Büro Viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz, Weiler, 16.11.2014)
    • „Gemeinde Waldböckelheim, Bebauungsplan „Im Baumwinkel, In der Spitzwies, Am Sponheimer Weg“ – Arten- und Gebietsschutzrechtliche Beurteilung – Nachtrag: Artenschutzrechtliche Beurteilung einer Trockenmauer“ (Büro Viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz, Weiler, 09.06.2015)
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Am Sponheimer Weg“ der Gemeinde Waldböckelheim (Firu GfI GmbH, Kaiserslautern, 30.09.2015 und 26.06.2017)
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Am Sponheimer Weg“ der Gemeinde Waldböckelheim – Verkehr – der Firu GfI GmbH (Kaiserslautern) vom 09.09.2016
  • Aktenvermerk zum Thema „OG Waldböckelheim, Ableitung von Außengebietswasser vom ‘Welschberg‘ in Verbindung mit der Regenwasserbewirtschaftung aus dem Bebauungsplangebiet „Im Baumwinkel / In der Spitzwies / Am Sponheimer Weg“ in die Entwässerungsanlagen der B41, Ortstermin am 15.12.2015“ (Ingenieurbüro für Bauwesen und Umweltschutz Dipl.-Ing. R. Lenhard GmbH, Bad Kreuznach, 22.12.2015)
  • Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rüdesheim (Kreisverwaltung, Bad Kreuznach) sowie der Entwurf der Vierten Teilfortschreibung des einheitlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim (Büro BBP, Kaiserslautern, Februar 2016)
  • Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Rüdesheim (Büro Plan, Kaiserslautern, 1996)

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Tiere/Pflanzen, Schutzgebiete/-objekte und geschützte Arten, Geologie/Boden, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen:

  • Darlegung der Bestandssituation,
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft,
  • Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft,
  • Darstellung von erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild,
  • Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung,
  • Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung,
  • Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Schutzgut Mensch
    • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Brandschutzdienststelle, 13.08.2015 und 15.04.2016
    • Landesamt für Geologie und Bergbau, 03.09.2015 und 15.04.2016
    • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 19.04.2016
    • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 31.08.2015
    • Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, 18.04.2016

      Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zum Brandschutz; zur Durchführung einer Radonprognose; zur Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes (Gewerbe- und Verkehrslärm); ÖPNV-Anbindung.

  • Schutzgut Boden/Wasser
    • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, 12.04.2016
    • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 82 – Untere Wasserbehörde, 16.09.2015 und 12.04.2016
    • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 07.09.2015 und 15.04.2016
    • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 28.09.2015, 23.03.2016 und 19.04.2016
    • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 10.08.2015 und 05.04.2016
    • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 27.08.2015 und 11.04.2016

      Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zu Trinkwasserschutzzonen; zu Entwässerungsgräben, die der Entwässerung der Steillagen des Welschbergs dienen; zur Wasserrahmenrichtlinie und Wassergesetzen i.V.m. mit erforderlichen wasserrechtlichen Planungen; zu Gewässern III Ordnung; zur Durchführung von objektbezogenen Baugrundgutachten einschließlich der Prüfung der Hangstabilität; zur landwirtschaftlichen Qualität von Ackerflächen; zur Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen (Drainageleitungen); dass für potentiell verunreinigtes Niederschlagswasser die sachgerechte Wiedereinleitung in den natürlichen Wasserkreislauf nach dem DWA-Regelwerk M 153 zu ermitteln ist; zum Umgang mit anfallenden Schmutzwasser und Niederschlagswasser; zu den Festsetzungen von Kompensationsmaßnahmen; zur Wasserempfindlichkeit anstehender Böden.

  • Schutzgut Tiere/Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts
    • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, 12.04.2016
    • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 62 – Untere Naturschutzbehörde, 01.09.2015
    • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 82 – Untere Wasserbehörde, 12.04.2016
    • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 28.09.2015, 23.03.2016 und 19.04.2016
    • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 10.08.2015 und 05.04.2016

      Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      allgemeine naturschutzrechtliche Anregungen; zu planfestgestellten landespflegerischen Ersatzflächen der B41; zur Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen und -flächen; zu einem Feucht- und Nasswiesenbiotop in Angrenzung an den Geltungsbereich.

  • Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
    • keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorhanden
  • Schutzgut Klima/Luft
    • keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorhanden
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    • Creos Deutschland GmbH, 19.11.2013*
    • Deutsche Telekom Technik GmbH, 26.08.2015 und 31.03.2016
    • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, 17.09.2015
    • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Referat Erdgeschichte, 04.11.2013*
    • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 82 – Untere Wasserbehörde, 16.09.2015 und 12.04.20216
    • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 07.09.2015 und 15.04.2016
    • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 28.09.2015 und 19.04.2016
    • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 27.08.2015 und 11.04.2016
    • Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, 13.08.2015
    • Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück, 16.09.2015 und 22.03.2016

      Mit * gekennzeichnete Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB zur Vierten Teilfortschreibung des einheitlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim abgegeben.
      Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zu Gasversorgungsleitungen; zu Telekommunikationslinien, zu archäologischen, geologischen und paläontologischen Denkmälern / Fundstellen / Befunden; Gebäudegründungen und Kellerbereiche mit entsprechendem Schutz vor Grundwasser und Staunässe bzw. drückendem Wasser auszustatten, um eine Gefährdung des Baugebiets durch Starkniederschläge mit entsprechend hohen Abflussereignissen zu vermeiden, zu einem im Westen des Plangebiets befindlichen Regenrückhaltebecken, zum Themenfeld Bergbau / Altbergbau, zu mineralischen Rohstoffen, zur Durchführung von objektbezogenen Baugrundgutachten einschließlich der Prüfung der Hangstabilität; zu 110-kV-Hochspannungsleitungen; zur Versorgung des Plangebiets mit Elektrizität und Gas; zur Berücksichtigung bestehender verkehrlicher Infrastrukturen.

Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen zu nachfolgenden Themenblöcken vor:

  • Schutzgut Mensch
    • Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zur Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes (aktiver / passiver Lärmschutz).
  • Schutzgut Boden/Wasser
    • Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zur Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    • Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
      zu bestehenden Wanderwegen bzw. deren Markierungen.
  • Zu den Themenblöcken „Schutzgut Tiere/Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts“, „Schutzgut Landschaftsbild und Erholung“ sowie „Schutzgut Klima/Luft“ wurden keine umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

https://archiv.wittich.de/epapers/468/2017/26/index.html

Waldböckelheim, den 29. Juli 2017

Helmut Schmidt
Ortsbürgermeister